
Planung & Gestaltung
Häufige Fehler bei der Gartenplanung – und wie Sie sie vermeiden
Die teuersten Gartenfehler passieren am Schreibtisch, nicht beim Pflanzen. Acht typische Irrtümer – mit konkreten Lösungen und den Wiener Regeln, die Sie kennen sollten.
Die meisten Planungsfehler im Garten entstehen, weil Boden, Wasser und Platzbedarf erst nach dem Pflanzen bedacht werden. Wer vorab den Boden untersucht, die Bewässerung mitplant, Pflegeaufwand und Endgrößen realistisch einschätzt und die Abstände zum Nachbargrund kennt, spart sich teure Korrekturen. Die acht häufigsten Fehler im Überblick – mit Lösungen.
Boden und Standort
1. Den Boden nicht prüfen
Viele Gärten werden geplant, als wäre der Boden überall gleich. Tatsächlich entscheidet er darüber, welche Pflanzen gedeihen, wie viel gegossen werden muss und ob Rasen hält. Nach Bauarbeiten liegt oft verdichtetes Material oder Bauschutt unter einer dünnen Humusschicht.
Lösung: Graben Sie an mehreren Stellen spatentief und schauen Sie sich die Schichten an. Für verlässliche Werte bietet die AGES eine Bodenuntersuchung für Haus- und Hobbygärten an: Die Bodenbox analysiert pH-Wert, Humusgehalt sowie Phosphor, Kalium und Magnesium. Die AGES empfiehlt, Proben an etwa zehn Stellen zu entnehmen und zu mischen – bei Beeten rund 25 cm tief, bei Rasen rund 10 cm. Rasen-, Gemüse- und Zierbeetproben gehören nicht in eine Mischprobe.
2. Den Standort ignorieren
Ein Lavendel im Halbschatten, Funkien in der Mittagssonne: Pflanzen, die nicht zum Standort passen, kümmern, werden krank und brauchen dauerhaft mehr Pflege. Laut Natur im Garten leiden Stauden am richtigen Standort weniger an Krankheiten und brauchen weniger Pflege.
Lösung: Beobachten Sie den Garten über einen Tag: Wo liegt um 9, 13 und 17 Uhr Schatten? Wo staut sich Hitze vor einer Südwand? Planen Sie erst danach die Pflanzbereiche. Wie das bei Stauden funktioniert, erklärt der Ratgeber Staudenbeete planen.
Wasser und Pflegeaufwand
3. Das Wasser vergessen
In Wien ist das einer der folgenreichsten Fehler. Die Stadt Wien zählte 1991 bis 2022 durchschnittlich 21,6 Hitzetage pro Jahr mit über 30 °C – mehr als doppelt so viele wie 1961 bis 1990. Wer erst im ersten heißen Juli merkt, dass am hinteren Gartenende kein Wasseranschluss liegt, schleppt Gießkannen oder verlegt Schläuche quer über den Rasen.
Lösung: Wasserentnahmestellen, Leitungswege und eine mögliche Regenwassernutzung gehören in den ersten Planentwurf – solange der Boden ohnehin offen ist. Natur im Garten empfiehlt in den Tipps für pflegeleichte Gärten Regentonnen oder Zisternen, gezielte Tropfbewässerung statt Gießkannenprinzip sowie Mulch gegen Austrocknung. Eine unterirdische Bewässerung größerer Flächen braucht laut diesem Beitrag nur bis zu 50 % der Wassermenge herkömmlicher Systeme. Reine Kiesflächen mit wenigen Gräsern heizen sich dagegen stark auf.
4. Den Pflegeaufwand unterschätzen
Der Entwurf sieht im Frühling großartig aus – aber wer schneidet die Formhecke mehrmals im Jahr, mäht wöchentlich und jätet die Rabatte? Der Rasen ist dabei oft der größte Zeitfresser: Ein englischer Rasen muss laut Natur im Garten mindestens 30-mal pro Saison gemäht werden, ein Kräuterrasen nur 3- bis 8-mal.
Lösung: Schätzen Sie realistisch, wie viele Stunden pro Monat Sie investieren wollen. Rasen nur dort, wo er tatsächlich bespielt wird; Randflächen als Blumenrasen oder Staudenpflanzung mit Mulch. Hecken lieber freiwachsend als geschnitten, wenn der Platz reicht.
Gehölze, Nachbarn und Wiener Regeln
5. Die Endgröße von Bäumen und Sträuchern unterschätzen
Im Container ist der Baum 2 Meter hoch, in 20 Jahren beschattet er Terrasse, Gemüsebeet und Nachbarhaus. DIE UMWELTBERATUNG rät, die Endgröße auch bei der Entfernung zu Gebäuden und zum Nachbargrundstück zu bedenken, und nennt für Bäume je nach künftiger Kronengröße 3 bis 6 Meter Abstand.
In Wien kommt ein zweiter Punkt dazu: Laub- und Nadelbäume mit mindestens 40 cm Stammumfang in 1 m Höhe fallen unter das Wiener Baumschutzgesetz – auch auf Privatgrund. Wer einen zu groß gewordenen Baum später entfernen will, braucht eine Bewilligung und muss im Regelfall Ersatzbäume pflanzen. Obstbäume sind unter anderem ausgenommen.
Lösung: Wählen Sie Gehölze nach Endhöhe und Kronenbreite, nicht nach der Größe im Topf. Für kleine Gärten gibt es schmalkronige oder kleinbleibende Arten.
6. Abstände zum Nachbargrund falsch einschätzen
Das Wiener Gesetz über Mindestpflanzabstände gilt für Pflanzungen in der Nähe von Grundstücken, die obst-, garten-, wein- oder ackerbaulich genutzt werden. Für „sonstige Bäume, Sträucher und ähnliche Gewächse“ legt es nach normaler Wuchshöhe fest:
| Wuchshöhe | Abstand zu Weingärten | Abstand zu anderen Grundstücken |
|---|---|---|
| bis 2 m | 1 m | 0,5 m |
| bis 3 m | 2 m | 1 m |
| bis 5 m | 5 m | 2,5 m |
| über 5 m | 6 m | 3 m |
Gemessen wird von der Mitte des Stammes oder Strauches. Für Obstbäume gelten eigene Werte, etwa 5 m bei Walnüssen gegenüber anderen Grundstücken. Kleingärten nach dem Wiener Kleingartengesetz sind ausgenommen. Ob ein reiner Ziergarten nebenan unter den Begriff „gartenbaulich genutzt“ fällt, ist im Einzelfall zu klären – wer die Werte einhält, ist auf der sicheren Seite.
Unabhängig davon gilt laut oesterreich.gv.at: Ihr Nachbar darf Äste und Wurzeln, die auf sein Grundstück ragen, fachgerecht selbst entfernen. Schattenwurf ist grundsätzlich zu dulden, aber gute Nachbarschaft beginnt bei der Planung. Für Hecken empfiehlt DIE UMWELTBERATUNG mindestens 1,5 m Abstand zum Nachbargrund, damit sie von beiden Seiten geschnitten werden können.
Flächen und Zeitplan
7. Zu viel versiegeln
Großzügige Terrassen, gepflasterte Zufahrten und Kiesflächen wirken pflegeleicht, heizen sich im Sommer aber auf und lassen kein Regenwasser versickern. In Wien schreibt § 79 Abs. 6 der Bauordnung für Wien vor, dass Vorgärten, Abstandsflächen und sonstige gärtnerisch auszugestaltende Flächen – sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt – zu zwei Dritteln unversiegelt und begrünt bleiben müssen. Wege, Zufahrten, Terrassen und Pools zählen zur versiegelten Fläche; Rasengittersteine zur Hälfte.
Lösung: Wege und Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen planen, Terrassen so groß wie nötig und so klein wie möglich halten. Vor größeren Umbauten im Vorgarten den Bebauungsplan prüfen.
8. Alles auf einmal und zur falschen Zeit pflanzen
Wer im Juli einen ganzen Garten pflanzt, kämpft den Sommer über gegen Trockenschäden. Wurzelnackte Gehölze lassen sich laut DIE UMWELTBERATUNG überhaupt nur zwischen Oktober und März pflanzen; Containerware geht zwar ganzjährig, braucht im Sommer aber verlässliche Bewässerung.
Lösung: Planen Sie in Etappen. Erst Wege, Leitungen und Bodenverbesserung, dann Bäume und Hecken im Herbst, Stauden im Herbst oder Frühling, Rasen im Spätsommer.
Benedict Garten begleitet Sie bei der Gartenplanung und Neuanlage – von der Bodenvorbereitung bis zur Pflanzung. Welche Gehölze mit dem Wiener Klima zurechtkommen, zeigt der Ratgeber Klimafitte Bäume und Sträucher für Wien.
Häufige Fragen
Wie nah darf ich in Wien einen Baum an die Grundstücksgrenze pflanzen?
Das Wiener Gesetz über Mindestpflanzabstände nennt gegenüber obst-, garten-, wein- oder ackerbaulich genutzten Grundstücken für Bäume und Sträucher über 5 m Wuchshöhe 3 m Abstand, gegenüber Weingärten 6 m. Gemessen wird von der Stammmitte. Ob die Regel für Ihr Nachbargrundstück gilt, hängt von dessen Nutzung ab – im Zweifel beim Magistrat nachfragen.
Darf ich einen Baum in meinem eigenen Garten einfach fällen?
In Wien nicht immer. Laub- und Nadelbäume mit mindestens 40 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe, fallen unter das Wiener Baumschutzgesetz – auch auf Privatgrund. Für die Entfernung braucht es eine Bewilligung des Magistratischen Bezirksamts, meist verbunden mit einer Ersatzpflanzung. Obstbäume sind unter anderem ausgenommen.
Was kostet eine Bodenuntersuchung für den Garten?
Die AGES bietet mit der Bodenbox ein Paket für Haus- und Hobbygärten an, das pH-Wert, Humusgehalt sowie Phosphor, Kalium und Magnesium untersucht. Den aktuellen Preis finden Sie auf der Website der AGES. Im Vergleich zu den Kosten einer misslungenen Pflanzung ist der Betrag gering.
Muss ich überhängende Äste meines Nachbarn dulden?
Sie dürfen Äste und Wurzeln, die auf Ihr Grundstück ragen, selbst fachgerecht entfernen – grundsätzlich auf eigene Kosten. Der Baumeigentümer ist nicht verpflichtet, selbst zurückzuschneiden. Droht Gefahr, etwa durch morsche Äste, trägt er die Hälfte der Kosten.
Quellen
- Bodenuntersuchung für Privatkundinnen und Privatkunden – AGES
- 10 Tipps – Pflegeleichte Gärten sparen Wasser – Natur im Garten
- Der Garten im September – Praktische Tipps und kreative Ideen – Natur im Garten
- Folgen der Hitze für Wien – Stadt Wien
- Tipps zur Pflanzung von Gehölzen – DIE UMWELTBERATUNG
- Mindestpflanzabstände für Kulturpflanzen von Grundstücksgrenzen – RIS – Landesrecht Wien
- Bäume und Sträucher (Störungen durch Nachbarn) – oesterreich.gv.at
- Baumschutz in Wien – Stadt Wien
- Bauordnung für Wien § 79 – RIS – Landesrecht Wien
- Staudenbeete richtig anlegen – Natur im Garten


